Durchführung einer Fragebogenerhebung bei den Frauenbeauftragten an 116 (37,5 % von damals 309) deutschen Hochschulen, anschließend qualitative Fallstudien zu drei Hochschulen und zwei Wissenschaftsministerien auf der Basis von 25 Interviews mit Frauenbeauftragten, Dekan/inn/en, Rektor/inn/en und Präsident/inn/en, Abteilungsleiter/inne/n in Ministerien, Hochschulverwaltungen und Fachbereichs-/Fakultätsleitungen. Überraschendes Ergebnis der Fragebogenerhebung war, dass (1999) vor allem die hochschulinterne Mittelverteilung im Unterschied zu anderen Reformprojekten (Studienreformen, Organisations-/Personalentwicklung etc.) für die gleichstellungspolitischen Akteurinnen in den Hochschulen von großer Bedeutung war. Die qualitativen Fallstudien zeigten für die (drei) Hochschulen und für die beiden Wissenschaftsministerien, dass an die quantifizierenden Verfahren der Leistungsbemessung (Kennzahlen, Indikatoren) die Erwartung geknüpft wird, die Handlungs- und die Aushandlungsebene entlasten zu können, indem ein "Mechanismus" eingebaut wird: "damit man nicht mehr so viel women power hineinstecken muss". Deutlich wird, dass die outputorientierte Steuerung allen Akteur/inn/en ein erhebliches Maß an Verfahrenswissen über die zu steuernden Objektbereiche abverlangt, und die Kriterienfindung hochgradig an die prozessproduzierten Urteile, also an die Aushandlungs- und Interaktionsebene, Macht- und Einflusssphären gebunden bleibt. Besonders gut lässt sich das an Fällen zeigen, in denen es darum geht, die Qualität von Gleichstellungsfortschritten zu quantifizieren und sie gegenüber anderen, als mehr wissenschaftsadäquat eingestuften Relevanzkriterien (Publikationsraten, Studierendenanteile etc.) zu gewichten.
01.09.1998 - 31.08.2000
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Dr. Karin Zimmermann